Honorare

Urs Ruckstuhl

1. Abrechnung als Selbstzahlende
Bei einer Abrechnung als Selbstzahlende wenden wir folgende Tarife an:
Einzelsitzung (Abklärung, Beratung oder Therapie)
CHF 184.00 (50 Minuten)

2. Anordnungsmodell über die Grundversicherung
Psychologische Psychotherapie kann seit dem 01.07.2022 mit dem
Anordnungsmodell für Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet
werden.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen, falls Sie für die
psychotherapeutische Behandlung eine ÄRTZLICHE ANORDNUNG besitzen.
Diese kann durch folgende Fachärzt:innen ausgestellt werden:

  • Allgemeine innere Medizin (Hausärzt:innen)
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Ärztinnen und Ärzte mit dem interdisziplinären Schwerpunkt in
    Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin (SAPPM)

Beim Vorliegen einer ÄRZTLICHEN ANORDNUNG werden von den Krankenkassen 15 Sitzungen übernommen, die um weitere 15 Sitzungen verlängert werden können. Für eine Fortsetzung nach 30 Stunden ist eine psychiatrische Fallbeurteilung erforderlich.